Sturmschäden im Sinne der Sturmversicherung (in der Verbundenen Hausratversicherung -VHV- enthalten) werden erst ab Windstärke 8 (17,2 m/s) anerkannt. Bei dieser Windstärke brechen Zweige ab und es werden Dachziegel von den Häusern abgehoben. Tage mit Windstärke >8 werden als Sturmtage bezeichnet.